MEDIATION

    Diese Chancen eröffnet Ihnen die Mediation in den folgenden Anwendungsgebieten:

    • FAMILIENMEDIATION:

      Trennungs-, Scheidungskonflikte, Unterhaltsregelungen, Sorgerecht, Vermögensaufteilung, Versorgungsregelungen, Umgangsregelung mit Kindern etc.
    • ERBMEDIATION:

      Gestaltung von Erbregelungen, Streit zwischen Erben, Vermögensaufteilung etc.
    • SUPERVISION:

      Konflikte in Gruppen und Teams oder am Arbeitsplatz etc. in Supervisionen werden gemeinsam die Konflikte besprochen 
    • Konflikte zwischen Mietern und Vermietern, in der Hausgemeinschaft, mit der Hausverwaltung, unter Nachbarn etc.
    • Täter-Opfer-Ausgleich, gerichtsnahe Mediation
    • Mediation in Schulen,
      Konflikte zwischen Schülern und / oder Lehrern

    Ablauf einer Mediation

    1. Informationsgespräch und Mediationsvertrag

    Nach der Kontaktaufnahme mit einem unabhängigen und neutralen Mediator, verschafft sich der Mediator zunächst einen Überblick über die Konfliktsituation. Dabei stellt er fest, ob eine Mediation für den bestehenden Konflikt geeignet und sinnvoll ist. Ist dies der Fall, werden die Grundsätze und Rahmenbedingungen wie Gesprächsregeln, Vertraulichkeit, usw. vereinbart.

    Danach haben die Parteien die Gelegenheit zur Darstellung des Konfliktes aus ihrer Sicht. Nachdem die Grundregeln besprochen sind und beide Parteien ihre Bereitschaft zur Mediation erklärt haben, wird ein Vertrag geschlossen.

     

    1. Sammlung der strittigen Themen

    In dieser Phase werden die zu verhandelnden Themen gesammelt und Übereinstimmungen sowie Streitpunkte deutlich gemacht. Die einzelnen Punkte werden gewichtet und in eine Rangfolge gebracht, die das weitere Vorgehen bestimmt.

    Der Mediator, als neutrale Person, leitet das Gespräch, achtet auf die Einhaltung der Regeln und übersetzt die Vorwürfe. Der Mediator unterstützt beide Parteien gleichermaßen in ihrer Verständigung.

     

    1. Bearbeitung des Konflikts

    Hier werden die Interessen und Beweggründe beider Seiten herausgearbeitet und die Ziele formuliert, die die Konfliktparteien in der Zukunft erreichen wollen. Durch unterschiedliche Vermittlungstechniken unterstützt er die Beteiligten, bis ein gegenseitiges Erkennen und Verstehen beginnt.

     

    1. Entwicklung, Bewertung und Verhandlung von Lösungsmöglichkeiten

    Sind die hinter dem Konflikt stehenden Wünsche und Bedürfnisse, Motive und Interessen aller Parteien herausgearbeitet worden, beginnen die Beteiligten unter Anleitung des Mediators, mit der Lösungssuche.

    Die Konfliktparteien suchen nach Wegen, wie sie das erreichen können, was sie erreichen wollen. Dabei sind häufig auch rechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, über die sich die Konfliktparteien - gemeinsam oder getrennt - bei einem Beratungssanwalt informieren können. Die rechtlichen Aspekte werden gemeinsam besprochen und mögliche Konsequenzen für das Ergebnis der Mediation diskutiert.

     

    1. Entscheidung und Vereinbarung

    Mögliche Lösungen werden verhandelt, das Ergebnis daraus wird schriftlich formuliert und von den Beteiligten unterschrieben. Grundsätzliches Ziel ist eine gemeinsame und nachhaltige verhandelte Vereinbarung.

     

    Die Konfliktparteien verhandeln, entscheiden und einigen sich. Beide Seiten überprüfen, ob sie die gefundenen Lösungen als fair empfinden und annehmen können. In einer verbindlichen Form werden die Ergebnisse der Mediation zusammengefasst und eine Vereinbarung getroffen. Dies kann z. B. durch eine schriftliche Absichtserklärung geschehen, die als Vorlage für eine rechtsverbindliche notarielle Vereinbarung dient.

    INFORMATIONSGESPRÄCH MEDIATION

    Wir bieten ein kostenfreies Informationsgespräch für eine Mediation nach § 135 FamFG für sie an. Hier ist der Trennungswunsch bereits beschlossen.

    Dieses Vorgespräch soll dazu dienen, sich kennen zu lernen, da es für Mediationen einer Vertrauensgrundlage bedarf. Es werden die einzelnen Themen angesprochen, sowie die Vor - und Nachteile der Mediation erläutert. Sie können uns gerne ihre Wunschtermine mitteilen.

    Um eine Ausgeglichenheit zu unterstützen, ist es notwendig, dass beide Konfliktparteien gemeinsam an dem ersten Gespräch teilnehmen.

    mehr Informationen

    Arbeitsfelder

    Zu meinen Schwerpunkten gehören Paarberatung, Single- und Einzelberatung bei Partnerschaftsfragen, Eheberatung, Familienberatung, wie auch Trennungsberatung - das bedeutet Unterstützung bei Scheidung und Trennung (Mediation), oder auch der Entscheidungsfindung.

    Weitere Schwerpunkte sind Supervisionen, Team-Supervision und teambildende Maßnahmen auch im sozialen, familiären oder schulischen Bereich.

    Ablauf

    Ich arbeite mit Ihnen – individuell auf Ihre Bedürfnisse hin angepasst –  ziel- und lösungsorientiert.


    In der Regel wird gemeinsam mit dem Partner begonnen und in nachfolgenden Sitzungen können auch Einzelgespräche stattfinden.

    Manchmal ist es gut und hilfreich eine Paarberatung in Einzelgesprächen auch ohne den Partner in Anspruch zu nehmen, weil dieser etwa zu einer Paarberatung nicht mitkommen möchte oder die Einzelarbeit ihnen einfach gut tut.

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